Glossar

Begriffe der rechtlichen Betreuung.

Zentrale Fachbegriffe des reformierten Betreuungsrechts – knapp erklärt und mit den amtlichen Paragraphen aus BGB, BtOG und FamFG verlinkt.

A
Aufgabenbereiche
früher: Aufgabenkreise

Die vom Betreuungsgericht konkret festgelegten Bereiche, in denen der Betreuer vertretungsbefugt ist – etwa Vermögenssorge, Gesundheitssorge oder Aufenthaltsbestimmung. Außerhalb dieser Bereiche darf der Betreuer nicht handeln; die betreute Person bleibt eigenverantwortlich.

B
Betreuungsbehörde

Behördliche Stelle (meist beim Landkreis/der kreisfreien Stadt), die das Verfahren unterstützt, Sachverhalte ermittelt, Betreuer registriert und über andere Hilfen informiert.

Betreuungsverfahren

Das gerichtliche Verfahren zur Bestellung eines Betreuers – mit ärztlichem Gutachten, persönlicher Anhörung und regelmäßiger Überprüfung der Erforderlichkeit.

Betreuungsverfügung

Schriftliche Wünsche zur Auswahl oder Ablehnung einer bestimmten Betreuungsperson. Sie bindet das Gericht bei der Auswahl, soweit dies dem Wohl der betroffenen Person nicht widerspricht.

E
Einwilligungsvorbehalt
Ultima Ratio

Sonderanordnung des Gerichts: Bestimmte Willenserklärungen der betreuten Person werden nur mit Zustimmung des Betreuers wirksam. Nur zulässig, wenn zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für Person oder Vermögen unerlässlich – und stets befristet.

Erforderlichkeitsgrundsatz

Eine rechtliche Betreuung darf nur eingerichtet werden, wenn sie erforderlich ist – andere Hilfen wie Vorsorgevollmacht, familiäre Unterstützung oder soziale Dienste haben Vorrang. Auch der Umfang der Aufgabenbereiche bemisst sich nach dem konkreten Bedarf.

G
Genehmigungspflichtige Maßnahmen

Bestimmte Entscheidungen – etwa gefährliche Heilbehandlungen oder freiheitsentziehende Unterbringungen – darf der Betreuer nur mit vorheriger Genehmigung des Betreuungsgerichts treffen.

Geschäftsfähigkeit

Die Fähigkeit, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben. Die Anordnung einer Betreuung führt nicht automatisch zum Verlust der Geschäftsfähigkeit – diese bleibt grundsätzlich erhalten.

P
Patientenverfügung

Verbindliche Vorausverfügung zu medizinischen Maßnahmen. Liegt sie vor und passt sie auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation, ist sie für Ärzt:innen und Betreuer unmittelbar verbindlich.

R
Registrierter beruflicher Betreuer

Seit 2023 darf beruflich nur betreuen, wer von der zuständigen Betreuungsbehörde registriert wurde. Voraussetzung ist der Nachweis persönlicher Eignung und der erforderlichen Sachkunde in Recht, Kommunikation, Methodik und Selbstverwaltung.

U
Unterstützte Entscheidungsfindung

Der Betreuer entscheidet nicht für die betreute Person, sondern hilft ihr, eigene Entscheidungen zu treffen – durch Information, verständliche Sprache und Vermittlung. Vertretung ist Ausnahme, nicht Regel.

V
Vermögensverzeichnis & Rechnungslegung

Zu Beginn der Betreuung erstellt der Betreuer ein Verzeichnis des Vermögens. Jährlich folgen ein Bericht über die persönlichen Verhältnisse und eine Rechnungslegung über die Vermögenssorge gegenüber dem Betreuungsgericht.

Vorsorgevollmacht

Vertrauenspersonen werden im Voraus bevollmächtigt, im Fall der Entscheidungsunfähigkeit zu handeln. Eine wirksame Vorsorgevollmacht macht eine gerichtliche Betreuung in der Regel entbehrlich.

W
Wunschbefolgung
Maßstab der Betreuung

Zentrales Prinzip der Reform 2023: Der Betreuer hat die Wünsche der betreuten Person zu erfüllen und sie bei deren Umsetzung zu unterstützen. Auch unvernünftig erscheinende Wünsche sind zu beachten. Abweichen darf der Betreuer nur, wenn ein erheblicher Schaden droht und kein anderes Mittel hilft.

Weiterführend

Ausführliche Erklärungen zu vielen dieser Begriffe finden Sie im Ratgeber – darunter Beiträge zur Vorsorgevollmacht, zur Patientenverfügung und zur Einrichtung einer Betreuung.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Situation.

In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen zur rechtlichen Betreuung, zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

+49 2622 9075572
info@thomanek-betreuung.de
Büroanschrift
Luisenstraße 15, 56170 Bendorf
Postanschrift
Scanbox 20810, Ehrenbergstraße 16a, 10245 Berlin
Telefonzeiten: Dienstag und Donnerstag, 11:00 – 15:00 Uhr (persönlich)

Nachricht senden

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage zu. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.