Rechtliche Betreuung
Das Betreuungsbüro Thomanek besteht seit 2025 und führt berufsmäßig rechtliche Betreuungen für volljährige Personen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht eigenständig regeln können. Die Betreuung wird durch das zuständige Betreuungsgericht eingerichtet und in ihrem Umfang durch einen gerichtlichen Beschluss verbindlich festgelegt. Maßgeblich sind die individuell übertragenen Aufgabenkreise sowie der konkrete Unterstützungsbedarf.
Die Tätigkeit erfolgt im Großraum Koblenz sowie in den Landkreisen Mayen-Koblenz, Neuwied, Ahrweiler, Westerwaldkreis und Rhein-Lahn-Kreis. Grundlage der Arbeit ist eine strukturierte, verlässliche und rechtssichere Interessenwahrnehmung. Entscheidungen werden – soweit möglich – unter Einbeziehung der betroffenen Person vorbereitet und umgesetzt. Ziel ist es, rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Angelegenheiten ordnungsgemäß zu regeln und bestehende Ansprüche konsequent zu sichern.
Rechtliche Betreuung bedeutet gesetzliche Vertretung in klar definierten Aufgabenkreisen. Sie dient nicht der Entmündigung, sondern der rechtlichen Unterstützung dort, wo eigenständige Entscheidungen nicht oder nicht mehr ausreichend möglich sind. Die Selbstbestimmung der betroffenen Person bleibt dabei zentraler Maßstab des Handelns.
Die Tätigkeit erfolgt unabhängig und ausschließlich im Interesse der betreuten Person. Maßgeblich sind die gerichtlichen Vorgaben, die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die tatsächliche Lebenssituation im Einzelfall. Transparenz, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit bilden die Grundlage der täglichen Arbeit. Ziel ist eine sachgerechte, wirtschaftlich verantwortliche und rechtlich fundierte Wahrnehmung aller übertragenen Aufgaben.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer im Ernstfall für Sie entscheidet. So lässt sich eine gerichtliche Betreuung oft vermeiden – vorausgesetzt, die bevollmächtigte Person handelt zuverlässig und im Sinne der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers.
Mit einer Patientenverfügung sichern Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung auch in medizinischen Grenzsituationen.
Sie legt verbindlich fest, welche Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden – und entlastet Angehörige wie Betreuer in schwierigen Situationen.
Der Einwilligungsvorbehalt schützt betreute Personen vor finanziellen Nachteilen und Überschuldung.
Bestimmte Verträge werden erst wirksam, wenn der Betreuer zustimmt. So können riskante oder schädliche Geschäfte verhindert werden. Die Geschäftsfähigkeit bleibt bestehen – eingeschränkt wird nur die Wirksamkeit einzelner Rechtsgeschäfte.
Ein rechtlicher Betreuer unterstützt erwachsene Menschen in genau festgelegten Lebensbereichen – nicht im gesamten Leben.
Zu seinen Aufgaben zählen die Verwaltung von Finanzen, die rechtliche Absicherung medizinischer Entscheidungen, die Sicherung von Wohnraum sowie die Vertretung gegenüber Behörden. Er sorgt für Struktur, Schutz und Teilhabe, ohne Selbstbestimmung und Privatsphäre einzuschränken.
Taschengeldkonten schaffen Sicherheit und Selbstbestimmung zugleich.
Fixkosten wie Miete und Strom bleiben geschützt, während die betreute Person über einen festen Betrag frei verfügen kann. So wird Verschuldung vermieden, Eigenständigkeit gefördert und die Geldverwaltung transparent gestaltet.
Die Aufenthaltsbestimmung regelt, wo eine betreute Person wohnen darf oder soll – etwa Wohnung, Pflegeeinrichtung oder Klinik.
Sie wird nur angeordnet, wenn die betroffene Person diese Entscheidung nicht mehr selbst treffen kann. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind dabei nur mit gerichtlicher Genehmigung zulässig. Ziel bleibt immer: Sicherheit schaffen und Selbstbestimmung wahren.
Freiheitsentziehende Maßnahmen wie Fixierungen, Bettgitter oder geschlossene Unterbringung greifen tief in die Grundrechte ein.
Sie sind nur in akuten Gefahrensituationen zulässig – und ausschließlich mit Genehmigung des Betreuungsgerichts. Strenge Kontrollen, ärztliche Gutachten und zeitliche Befristungen sorgen dafür, dass sie wirklich nur als letztes Mittel eingesetzt werden.
Mit dem Tod einer betreuten Person endet die rechtliche Betreuung automatisch.
Der Betreuer informiert Gericht und Angehörige, klärt offene organisatorische Punkte – etwa laufende Zahlungen – ist aber nicht für Nachlass, Beerdigung oder Wohnungsauflösung zuständig. Für Angehörige bleibt er in dieser Phase oft ein wertvoller Ansprechpartner.
Im Betreuungsalltag geraten Menschen immer wieder in akute Notlagen – wenn Behördenverfahren zu lange dauern, fehlt es oft am Nötigsten: Lebensmittel, Medikamente, einfache Alltagsgegenstände.
Mit Ihrer Spende helfen Sie schnell und unbürokratisch, diese Versorgungslücken zu schließen und schenken Betroffenen Sicherheit, Würde und Hoffnung.
Ein rechtlicher Betreuer darf nur in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen handeln – etwa Vermögenssorge, Gesundheitssorge oder Wohnungsangelegenheiten.
Er hat das Recht, Verträge abzuschließen, Auskünfte einzuholen und notwendige Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig sind seine Befugnisse streng begrenzt, kontrolliert und immer am Wohl der betreuten Person ausgerichtet.
Eine rechtliche Betreuung bedeutet nicht Kontrolle, sondern Unterstützung.
Die Zusammenarbeit zwischen Betreuer, betreuter Person und Angehörigen basiert auf Transparenz, Respekt und klaren Absprachen. Von der ersten Kontaktaufnahme über feste Kommunikationswege bis hin zur Einbindung in Entscheidungen – Ziel ist immer ein verlässliches Miteinander, das Selbstbestimmung wahrt und Angehörige entlastet.
Betreuung braucht klare Strukturen – auch bei der Erreichbarkeit.
Ein rechtlicher Betreuer ist verpflichtet, regelmäßigen Kontakt zu halten und erreichbar zu sein, jedoch nicht rund um die Uhr. Feste Bürozeiten, transparente Abläufe und Vertretungsregelungen stellen sicher, dass Anliegen zuverlässig bearbeitet werden, ohne falsche Erwartungen an ständige Verfügbarkeit zu wecken.
Eine Betreuung wird nicht einfach „verhängt“, sondern folgt einem klaren gerichtlichen Verfahren.
Von der Antragstellung über ein ärztliches Gutachten bis hin zur persönlichen Anhörung prüft das Betreuungsgericht sorgfältig, ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist. Ziel ist immer: so viel Unterstützung wie nötig, so viel Selbstbestimmung wie möglich.
Die Gesundheitssorge bedeutet rechtliche Vertretung in medizinischen Fragen – nicht praktische Pflege.
Der Betreuer organisiert Behandlungen, stimmt medizinischen Maßnahmen zu und achtet dabei immer auf den Willen der betreuten Person. Gerichtliche Genehmigungen und ärztliche Aufklärung sorgen dafür, dass jede Entscheidung transparent und verantwortungsvoll getroffen wird.
Die Vermögenssorge schützt die wirtschaftliche Existenz der betreuten Person.
Der Betreuer organisiert Zahlungen, verwaltet Einkommen, beantragt Leistungen und sichert Vermögen. Seine Befugnisse sind klar geregelt, unterliegen gerichtlicher Kontrolle und dienen ausschließlich dem Wohl des Betroffenen – nicht der freien Verfügung.
Ein Betreuerwechsel ist möglich, wenn Vertrauen fehlt oder sich die Lebensumstände ändern.
Das Gericht prüft sorgfältig, ob ein wichtiger Grund vorliegt, hört die betreute Person an und bestellt bei Bedarf einen neuen Betreuer. Ziel ist stets, die Betreuungssituation zu verbessern und die Interessen der betreuten Person zu schützen.
Das Betreuungsrecht schützt die Selbstbestimmung und setzt klare Grenzen.
Es regelt, wann Betreuung eingerichtet wird, welche Aufgaben Betreuer haben und welche Entscheidungen nur mit gerichtlicher Genehmigung möglich sind. So wird gewährleistet, dass Betreuung immer Hilfe zur Unterstützung bleibt – und kein Eingriff ohne Grund.
Ein rechtlicher Betreuer kontrolliert nicht das gesamte Leben der betreuten Person.
Er übernimmt keine Alltagsaufgaben, überwacht nicht das Privatleben und trifft keine Entscheidungen gegen den Willen des Betroffenen. Betreuung bedeutet rechtliche Unterstützung in klar definierten Bereichen – nicht Entmündigung, sondern Hilfe zur Selbstbestimmung.
Rechtliche Betreuung bedeutet Unterstützung – nicht den Entzug von Rechten.
Sie hilft Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst regeln können, in Bereichen wie Finanzen, Gesundheit oder Wohnen. Ziel ist immer, Selbstbestimmung zu wahren, Angehörige zu entlasten und Orientierung sowie Sicherheit im Alltag zu schaffen.
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Betreuungsfall Ihr gesetzlicher Vertreter werden soll – oder wer keinesfalls bestellt werden darf. So sichern Sie Selbstbestimmung und Klarheit für das Betreuungsgericht.