Betreuungsbüro Mirco Thomanek

Rechtliche Betreuung nach reformiertem Betreuungsrecht.

Gesetzliche Vertretung für volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbst besorgen können – bestellt durch das Betreuungsgericht (§ 1814 BGB).

Diese Seite dient der Information. Anfragen über das Kontaktformular richten sich vor allem an betreute Personen, Angehörige und Bezugspersonen im laufenden Verfahren.

Leistungen

Leistungsschwerpunkte

Die Aufgabenbereiche werden vom Betreuungsgericht nach § 1815 BGB individuell und nur im erforderlichen Umfang angeordnet.

01

Gesundheitssorge

Einwilligung in ärztliche Maßnahmen nach Aufklärung – stets entlang Patientenverfügung und mutmaßlichem Willen (§§ 1827, 1828 BGB), in engem Austausch mit Ärzt:innen, Kliniken und Pflegediensten.

02

Vermögenssorge

Verwaltung von Einkünften, Renten und Konten, Sicherung des Lebensunterhalts, Schuldenregulierung sowie jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht (§ 1865 BGB).

03

Vertretung in gerichtlichen Verfahren

Wahrnehmung von Rechten in zivil-, sozial- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren – inklusive Klage, Widerspruch und Beauftragung von Rechtsanwält:innen, soweit dies erforderlich ist.

04

Vertretung gegenüber Behörden

Antragstellung und Durchsetzung von Sozialleistungen gegenüber Sozial-, Versorgungs- und Rentenämtern, Krankenkassen und Pflegekassen – einschließlich Widerspruchsverfahren.

05

Post- und Fernmeldeangelegenheiten

Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post sowie Entscheidungen im Fernmeldeverkehr im Rahmen des Aufgabenkreises – nur bei ausdrücklicher gerichtlicher Anordnung (§ 1815 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

06

Aufenthaltsbestimmung

Festlegung des gewöhnlichen Aufenthalts – z. B. Verbleib in der eigenen Wohnung, ambulante Versorgung oder Aufnahme in einer Pflege- oder Eingliederungseinrichtung – stets nach den Wünschen der betreuten Person (§ 1821 BGB).

07

Wohnungsangelegenheiten & freiheitsentziehende Maßnahmen

Vertretung gegenüber Vermieter:innen und Einrichtungen, Wohnraumerhalt oder Wohnungsauflösung; freiheitsentziehende Unterbringung und Maßnahmen nur mit gerichtlicher Genehmigung (§§ 1831, 1833 BGB).

Gerichtsbezirke

Tätig für Betreuungsgerichte rund um Koblenz.

Gerichtliche Bestellung als rechtlicher Betreuer durch die zuständigen Betreuungs­gerichte im nördlichen Rheinland-Pfalz – mit kurzen Wegen zu Behörden, Einrichtungen und betreuten Personen.

10 Standorte
Grundprinzip

Selbstbestimmung als gesetzlicher Maßstab.

Rechtliche Betreuung ist gesetzliche Vertretung in klar abgegrenzten Aufgabenbereichen – nie eine Entmündigung. Seit der Reform vom 1. Januar 2023 sind Wünsche und Wille der betreuten Person verbindlicher Maßstab (§ 1821 BGB).

Erforderlich
Nur, soweit andere Hilfen nicht ausreichen.
Selbstbestimmt
Wünsche der betreuten Person sind Maßstab.
Beaufsichtigt
Aufsicht durch das Betreuungsgericht.
Ablauf

So läuft eine rechtliche Betreuung ab.

Vom ersten Hinweis an das Betreuungsgericht bis zur regelmäßigen Überprüfung – die wesentlichen Schritte im gerichtlichen Verfahren nach dem reformierten Betreuungsrecht (in Kraft seit 1. Januar 2023).

  1. 01§ 1814 BGB · § 24 FamFG

    Anregung beim Betreuungsgericht

    Jede Person kann eine rechtliche Betreuung anregen – Angehörige, Krankenhaus, Pflegedienst, Sozialdienst oder die betroffene Person selbst. Das zuständige Betreuungsgericht ist das Amtsgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der betroffenen Person.

  2. 02§ 1814 Abs. 3 BGB

    Prüfung anderer Hilfen

    Vor jeder Bestellung prüft das Gericht den Grundsatz der Erforderlichkeit: Reicht eine bestehende Vorsorgevollmacht, familiäre Hilfe, soziale Dienste oder erweiterte Unterstützung aus, wird keine rechtliche Betreuung eingerichtet.

  3. 03§§ 276, 278 FamFG

    Verfahrenspfleger & Anhörung

    Das Gericht bestellt – soweit erforderlich – einen Verfahrenspfleger zur Wahrnehmung der Interessen der betroffenen Person. Anschließend findet die persönliche Anhörung statt, in der Wünsche, Vorstellungen und der mutmaßliche Wille erfasst werden.

  4. 04§ 280 FamFG

    Sachverständigengutachten

    Ein ärztliches Gutachten klärt Notwendigkeit, Umfang und voraussichtliche Dauer der rechtlichen Betreuung sowie die konkret betroffenen Aufgabenbereiche. Bei Einstweiliger Anordnung genügt ein ärztliches Zeugnis (§ 300 FamFG).

  5. 05§ 286 FamFG · § 1815 BGB

    Beschluss & Betreuerurkunde

    Das Gericht bestellt den rechtlichen Betreuer durch Beschluss und legt Aufgabenbereiche, Dauer und Überprüfungsfrist fest. Mit der Betreuerurkunde weist sich der rechtliche Betreuer gegenüber Behörden, Banken und Vertragspartnern aus.

  6. 06§§ 1821, 1840 BGB

    Führung der rechtlichen Betreuung

    Der gerichtlich bestellte Berufsbetreuer handelt im Rahmen der zugewiesenen Aufgabenbereiche, orientiert sich verbindlich an Wünschen und Wille der betreuten Person, erstellt ein Vermögensverzeichnis und legt jährlich Rechnung gegenüber dem Gericht.

  7. 07§ 1862 BGB · § 295 FamFG

    Überprüfung, Verlängerung, Aufhebung

    Spätestens nach sieben Jahren entscheidet das Gericht über Fortbestand, Anpassung oder Aufhebung (§ 1862 Abs. 3 BGB). Fallen die Voraussetzungen weg oder ändern sich die Umstände, wird die rechtliche Betreuung jederzeit angepasst oder beendet.

Rechtsgrundlagen

Drei Normen, die alles tragen.

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Betreuungsrecht neu geordnet – hier die zentralen Vorschriften in Kürze.

§ 1814 BGB

Voraussetzungen

Rechtliche Betreuung nur, wenn Krankheit oder Behinderung dies erfordern – und andere Hilfen nicht ausreichen.

§ 1815 BGB

Aufgabenbereiche

Das Gericht legt einzelne Bereiche fest – etwa Vermögens- oder Gesundheitssorge. Geschäftsfähigkeit bleibt erhalten.

§ 1821 BGB

Wunschbefolgung

Maßstab sind die Wünsche der betreuten Person. Der rechtliche Betreuer unterstützt – er ersetzt nicht.

Über mich
Rechtlicher Betreuer · Inhaber

Mirco Thomanek

Gerichtlich bestellter Berufsbetreuer

Als gerichtlich bestellter Berufsbetreuer übernehme ich im Großraum Koblenz die gesetzliche Vertretung volljähriger Menschen nach § 1814 BGB – würdevoll, rechtssicher und nahbar.

Seit 2021 bin ich in der forensischen Psychiatrie tätig, seit 2025 zusätzlich als rechtlicher Betreuer. Diese doppelte Perspektive prägt meine Arbeit: Recht und Praxis greifen unmittelbar ineinander – getragen vom Reform-Maßstab der Wunschbefolgung (§ 1821 BGB).

Mein Anspruch: jede betreute Person als Mensch mit eigenen Wünschen und Lebensentwürfen ernst zu nehmen – und gleichzeitig die gesetzlichen Aufgaben mit der nötigen Sorgfalt zu erfüllen.

Schwerpunkte
Psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen.
Einsatzgebiet
Koblenz, Mayen-Koblenz, Neuwied, Ahrweiler, Westerwald, Rhein-Lahn.
Mitgliedschaft
Bundesverband der Berufsbetreuer:innen e. V. (BdB).
Kontakt

Kontakt zum Betreuungsbüro.

Die Bestellung als rechtlicher Betreuer erfolgt ausschließlich durch das Betreuungsgericht. Für Rückfragen im laufenden Verfahren – etwa von betreuten Personen, Angehörigen oder Bezugspersonen – erreichen Sie das Büro über die folgenden Wege. Ihre Nachricht wird vertraulich behandelt.

Telefon
+49 2631 8316992
E-Mail
info@thomanek-betreuung.de
Büroanschrift
Dierdorfer Straße 499, 56566 Neuwied
Postanschrift
Scanbox 20810, Ehrenbergstraße 16a, 10245 Berlin
Telefonzeiten: Dienstag und Donnerstag, 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr

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Keine Werbeanfragen

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