Betreuungsbüro Mirco Thomanek

Rechtliche Betreuung nach reformiertem Betreuungsrecht.

Gesetzliche Vertretung für volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbst besorgen können – bestellt durch das Betreuungsgericht (§ 1814 BGB).

Diese Seite dient der Information. Anfragen über das Kontaktformular richten sich vor allem an betreute Personen, Angehörige und Bezugspersonen im laufenden Verfahren.

Leistungen

Leistungsschwerpunkte

Die Aufgabenbereiche werden vom Betreuungsgericht nach § 1815 BGB individuell und nur im erforderlichen Umfang angeordnet.

01

Gesundheitssorge

Einwilligung in ärztliche Maßnahmen nach Aufklärung – stets entlang Patientenverfügung und mutmaßlichem Willen (§§ 1827, 1828 BGB), in engem Austausch mit Ärzt:innen, Kliniken und Pflegediensten.

02

Vermögenssorge

Verwaltung von Einkünften, Renten und Konten, Sicherung des Lebensunterhalts, Schuldenregulierung sowie jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht (§ 1865 BGB).

03

Vertretung in gerichtlichen Verfahren

Wahrnehmung von Rechten in zivil-, sozial- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren – inklusive Klage, Widerspruch und Beauftragung von Rechtsanwält:innen, soweit dies erforderlich ist.

04

Vertretung gegenüber Behörden

Antragstellung und Durchsetzung von Sozialleistungen gegenüber Sozial-, Versorgungs- und Rentenämtern, Krankenkassen und Pflegekassen – einschließlich Widerspruchsverfahren.

05

Post- und Fernmeldeangelegenheiten

Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post sowie Entscheidungen im Fernmeldeverkehr im Rahmen des Aufgabenkreises – nur bei ausdrücklicher gerichtlicher Anordnung (§ 1815 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

06

Aufenthaltsbestimmung

Festlegung des gewöhnlichen Aufenthalts – z. B. Verbleib in der eigenen Wohnung, ambulante Versorgung oder Aufnahme in einer Pflege- oder Eingliederungseinrichtung – stets nach den Wünschen der betreuten Person (§ 1821 BGB).

07

Wohnungsangelegenheiten & freiheitsentziehende Maßnahmen

Vertretung gegenüber Vermieter:innen und Einrichtungen, Wohnraumerhalt oder Wohnungsauflösung; freiheitsentziehende Unterbringung und Maßnahmen nur mit gerichtlicher Genehmigung (§§ 1831, 1833 BGB).

Gerichtsbezirke

Tätig für Betreuungsgerichte rund um Koblenz.

Gerichtliche Bestellung als rechtlicher Betreuer durch die zuständigen Betreuungs­gerichte im nördlichen Rheinland-Pfalz – mit kurzen Wegen zu Behörden, Einrichtungen und betreuten Personen.

10
Gerichtsstandorte
ca. 60 km
Betreuungsgerichte
10 Standorte
Grundprinzip

Selbstbestimmung als gesetzlicher Maßstab.

Rechtliche Betreuung ist gesetzliche Vertretung in klar abgegrenzten Aufgabenbereichen – nie eine Entmündigung. Seit der Reform vom 1. Januar 2023 sind Wünsche und Wille der betreuten Person verbindlicher Maßstab (§ 1821 BGB).

Erforderlich
Nur, soweit andere Hilfen nicht ausreichen.
Selbstbestimmt
Wünsche der betreuten Person sind Maßstab.
Beaufsichtigt
Aufsicht durch das Betreuungsgericht.
Rechtsgrundlagen

Drei Normen, die alles tragen.

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Betreuungsrecht neu geordnet – hier die zentralen Vorschriften in Kürze.

§ 1814 BGB

Voraussetzungen

Rechtliche Betreuung nur, wenn Krankheit oder Behinderung dies erfordern – und andere Hilfen nicht ausreichen.

§ 1815 BGB

Aufgabenbereiche

Das Gericht legt einzelne Bereiche fest – etwa Vermögens- oder Gesundheitssorge. Geschäftsfähigkeit bleibt erhalten.

§ 1821 BGB

Wunschbefolgung

Maßstab sind die Wünsche der betreuten Person. Der rechtliche Betreuer unterstützt – er ersetzt nicht.

Zur Person

Mirco Thomanek

Rechtlicher Betreuer

Als gerichtlich bestellter Berufsbetreuer übernehme ich im Großraum Koblenz die gesetzliche Vertretung volljähriger Menschen nach § 1814 BGB.

Seit 2021 bin ich in der forensischen Psychiatrie tätig, seit 2025 zusätzlich als rechtlicher Betreuer. Diese doppelte Perspektive prägt meine Arbeit: Recht und Praxis greifen unmittelbar ineinander – getragen vom Reform-Maßstab der Wunschbefolgung (§ 1821 BGB).

Qualifikation
Sachkundenachweis nach § 23 BtOG, registriert über die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.
Schwerpunkte
Psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen.
Einsatzgebiet
Koblenz, Mayen-Koblenz, Neuwied, Ahrweiler, Westerwald, Rhein-Lahn.
Mitgliedschaft
Bundesverband der Berufsbetreuer:innen e. V. (BdB).
Kontakt

Kontakt zum Betreuungsbüro.

Die Bestellung als rechtlicher Betreuer erfolgt ausschließlich durch das Betreuungsgericht. Für Rückfragen im laufenden Verfahren – etwa von betreuten Personen, Angehörigen oder Bezugspersonen – erreichen Sie das Büro über die folgenden Wege. Ihre Nachricht wird vertraulich behandelt.

Telefon
+49 2631 8316992
E-Mail
info@thomanek-betreuung.de
Büroanschrift
Dierdorfer Straße 499, 56566 Neuwied
Postanschrift
Scanbox 20810, Ehrenbergstraße 16a, 10245 Berlin
Telefonzeiten: Dienstag und Donnerstag, 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr

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Keine Werbeanfragen

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