Individuell begrenzt
Das Betreuungsgericht legt die Aufgabenbereiche einzeln fest. Der Betreuer darf nur innerhalb dieses Aufgabenkreises und nur im erforderlichen Umfang tätig werden.
Das Betreuungsbüro Mirco Thomanek führt gerichtlich angeordnete rechtliche Betreuungen für volljährige Menschen im Großraum Koblenz und im nördlichen Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt stehen verständliche Unterstützung bei eigenen Entscheidungen, die Wünsche der betreuten Person und – nur soweit erforderlich – ihre rechtliche Vertretung.
Die Bestellung für eine konkrete rechtliche Betreuung erfolgt ausschließlich durch das Betreuungsgericht und umfasst nur die gerichtlich bestimmten Aufgabenbereiche. Eine private Beauftragung als rechtlicher Betreuer ist nicht möglich.
Das Betreuungsgericht legt die Aufgabenbereiche einzeln fest. Der Betreuer darf nur innerhalb dieses Aufgabenkreises und nur im erforderlichen Umfang tätig werden.
Die betreute Person soll ihre Angelegenheiten so weit wie möglich selbst rechtlich besorgen. Der Betreuer erklärt, strukturiert und unterstützt. Von seiner Vertretungsmacht macht er nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist.
Ausgangspunkt der Betreuungsführung sind die festgestellten Wünsche der betreuten Person. Abweichungen sind nur unter den engen Voraussetzungen des § 1821 Absatz 3 BGB zulässig.
Welche Aufgaben tatsächlich übernommen werden, ergibt sich immer aus dem gerichtlichen Bestellungsbeschluss.
Unterstützung bei medizinischen Entscheidungen und – bei fehlender Einwilligungsfähigkeit und passendem Aufgabenbereich – rechtliche Wahrnehmung der Patientenrechte.
Rechtliche Organisation von Einkommen, Konten, Forderungen, Zahlungen und wirtschaftlicher Absicherung, soweit dies gerichtlich übertragen und erforderlich ist.
Anträge, Bescheidprüfung, Rechtsbehelfe und rechtliche Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen oder Gerichten innerhalb des Aufgabenkreises.
Rechtliche Klärung von Mietverhältnissen, Unterkunftskosten, Wohnraumerhalt und Aufenthaltsfragen. Praktische Pflege-, Haushalts-, Transport- oder Umzugsleistungen gehören nicht automatisch dazu.
Rechtliche Betreuung ist keine Pflege, Haushaltshilfe, Beförderungsleistung oder allgemeine soziale Begleitung. Der Betreuer kann erforderliche Hilfen rechtlich organisieren und Ansprüche durchsetzen; die tatsächliche Leistung wird grundsätzlich von den jeweils zuständigen Diensten erbracht.
Das Betreuungsbüro hat seinen Sitz in Neuwied und ist im Großraum Koblenz sowie in ausgewählten Teilen des nördlichen Rheinland-Pfalz tätig.
Die volljährige Person kann selbst einen Antrag stellen. Außerdem kann das Betreuungsgericht von Amts wegen tätig werden; Dritte können dem Gericht einen möglichen Betreuungsbedarf mitteilen.
Das Gericht prüft den konkreten Unterstützungsbedarf und ob eine Vorsorgevollmacht oder andere Hilfen ausreichen. Es hört die betroffene Person persönlich an und holt grundsätzlich ein Sachverständigengutachten ein; gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
Wird eine Betreuung angeordnet, bestimmt der gerichtliche Beschluss die einzelnen Aufgabenbereiche und die Überprüfungsfrist. Der bestellte Betreuer erhält eine Bestellungsurkunde nach § 290 FamFG.
Der Betreuer unterstützt die betreute Person, vertritt sie nur soweit erforderlich und berichtet dem Betreuungsgericht. Über eine Verlängerung wird innerhalb der im Beschluss festgelegten Frist und spätestens nach den Vorgaben des § 295 FamFG entschieden.
Für mein Betreuungsbüro suche ich eine zuverlässige, sorgfältige Unterstützung – flexibel, bei Eignung im Homeoffice möglich.
Für organisatorische Anliegen erreichen Sie das Betreuungsbüro am zuverlässigsten per E-Mail. Für einen festen Gesprächstermin können Sie außerdem einen Termin online auswählen.