Vermögenssorge
Verwaltung von Einkünften und Konten, Sicherung des Lebensunterhalts, Beachtung der Wünsche der betreuten Person sowie jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht (§ 1865 BGB).
Das Betreuungsgericht ordnet einzelne Aufgabenbereiche nach § 1815 BGB an – nur so weit, wie sie zur Besorgung der Angelegenheiten erforderlich sind. Folgende Schwerpunkte werden im Betreuungsbüro Thomanek übernommen.
Verwaltung von Einkünften und Konten, Sicherung des Lebensunterhalts, Beachtung der Wünsche der betreuten Person sowie jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht (§ 1865 BGB).
Einwilligung in ärztliche Maßnahmen nach Aufklärung – stets nach Patientenverfügung und mutmaßlichem Willen (§§ 1827, 1828 BGB), in engem Austausch mit Behandelnden.
Klärung der Wohnsituation, Vertretung gegenüber Vermieter:innen und Einrichtungen; freiheitsentziehende Maßnahmen nur mit gerichtlicher Genehmigung (§ 1831 BGB).
Antragstellung und Durchsetzung von Sozialleistungen, Vertretung gegenüber Trägern, Versicherungen und Ämtern – einschließlich Widerspruchs- und Klageverfahren.
In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen zur rechtlichen Betreuung, zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.