Abgrenzung – Was rechtliche Betreuung nicht ist

Die gesetzliche Betreuung ist eine juristische Vertretung – keine soziale, pflegerische oder psychologische Dienstleistung. Viele Missverständnisse entstehen, weil Betreuer:innen fälschlich als „rundum zuständig“ wahrgenommen werden. Tatsächlich ist die Tätigkeit eines Berufsbetreuers klar durch gesetzliche Vorgaben und gerichtliche Anordnungen begrenzt.

Ein gesetzlicher Betreuer übernimmt nur die Aufgaben, die ihm im Rahmen eines gerichtlichen Beschlusses ausdrücklich übertragen wurden – sogenannte Aufgabenkreise. Für alle anderen Leistungen sind andere Stellen zuständig: Pflegeeinrichtungen, Sozialdienste, Angehörige oder gesetzliche Krankenkassen.

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Drei klare Grenzen der Betreuung

  • Keine Pflege oder Versorgung

    Berufsbetreuer führen keine körperliche Pflege durch, übernehmen keine hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und sind nicht für tägliche Versorgung zuständig. Diese Leistungen fallen in den Bereich der Pflege- oder Sozialdienste.

  • Keine ständige Erreichbarkeit

    Betreuung ist kein Bereitschaftsdienst. Berufsbetreuer organisieren und koordinieren – aber sie stehen nicht rund um die Uhr zur Verfügung. In Notfällen sind die jeweiligen Notdienste oder Einrichtungen zuständig.

  • Keine therapeutische Begleitung

    Rechtliche Betreuung ersetzt keine psychologische, psychiatrische oder seelsorgerische Unterstützung. Der Betreuer ist nicht beratend oder behandelnd tätig, sondern handelt ausschließlich rechtlich im Rahmen seines Auftrags.

Klar abgegrenzt: Die Rolle des Berufsbetreuers

Was ein Berufsbetreuer tut:

  • Rechtliche Vertretung: Der Betreuer handelt im Namen der betreuten Person – z. B. bei Behörden, Banken, Vermietern oder Ärzten.

  • Entscheidungen im Rahmen des Gerichtsauftrags: Er übernimmt Verantwortung nur in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen.

  • Koordination von Hilfen: Er sorgt dafür, dass Pflege, Wohnraum oder medizinische Versorgung rechtlich gesichert und organisiert sind.

Was ein Berufsbetreuer nicht tut:

  • Keine Pflege oder Haushaltsdienste: Er leistet keine körperliche Pflege, erledigt keine Einkäufe, kocht nicht und putzt nicht.

  • Keine psychologische oder soziale Betreuung: Gesprächstherapie, Seelsorge oder Krisenbegleitung fallen nicht in seine Zuständigkeit.

  • Keine Dauererreichbarkeit: Ein Berufsbetreuer ist nicht rund um die Uhr erreichbar und übernimmt keinen Bereitschaftsdienst.

  • Keine eigenmächtigen Entscheidungen: Der Betreuer darf nicht gegen den erklärten Willen der betreuten Person handeln, es sei denn, es liegt eine erhebliche Gefährdung vor – und selbst dann nur mit gerichtlicher Grundlage.