Aufgabenkreise im Überblick – individuell festgelegt, gesetzlich geregelt
In der rechtlichen Betreuung wird der Umfang der Vertretung nicht pauschal bestimmt, sondern gezielt auf die Bedürfnisse der betreuten Person zugeschnitten. Das Betreuungsgericht legt dabei sogenannte Aufgabenkreise fest. Nur in diesen Bereichen ist der Betreuer rechtlich zur Vertretung befugt.
Ein Berufsbetreuer darf nicht übergreifend oder allgemein handeln, sondern ausschließlich innerhalb dieser gerichtlich festgelegten Zuständigkeiten. Das schafft Klarheit, schützt die Rechte der betreuten Person und sorgt für Transparenz gegenüber Behörden, Angehörigen und Dritten.
Die häufigsten Aufgabenkreise im Überblick
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Verwaltung von Konten, Einnahmen und Ausgaben
Zahlung von Miete, Strom, Versicherungen
Beantragung von Sozialleistungen
Haushaltsplanung und ggf. Schuldenregulierung
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Zustimmung zu ärztlichen Behandlungen
Kommunikation mit medizinischen Einrichtungen
Organisation ambulanter oder stationärer Pflege
Umsetzung der Patientenverfügung, falls vorhanden
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Sicherung des bestehenden Wohnraums
Abschluss oder Kündigung von Mietverhältnissen
Wohnungswechsel oder Heimeinzug koordinieren
Kontakte mit Vermietern, Versorgern, Umzugsdiensten
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Kommunikation mit Ämtern und Leistungsträgern
Stellung von Anträgen (z. B. Grundsicherung, Pflegegrad)
Widerspruchsverfahren und Schriftwechsel führen
Wahrnehmung von Anhörungen oder Bescheiden
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Öffnung und Bearbeitung eingehender Post
Sortierung nach Wichtigkeit und Weiterleitung
Kontrolle auf Fristen und rechtliche Relevanz
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Abschluss oder Kündigung von Verträgen
Geltendmachung von Ansprüchen (z. B. Schadenersatz)
Vertretung gegenüber Versicherungen, Banken oder Dienstleistern
Individuell, nicht pauschal
Jede Betreuung ist einzigartig. Die Aufgabenkreise orientieren sich am konkreten Unterstützungsbedarf der betreuten Person – nicht an einer allgemeinen Standardlösung. Die Einrichtung einer „Vollbetreuung“ ist gesetzlich nicht zulässig (§ 1814 BGB).
Hinweis:
Aufgabenkreise können im Verlauf der Betreuung angepasst, erweitert oder reduziert werden – immer durch das zuständige Gericht und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenssituation.