Was ist rechtliche Betreuung?

Die rechtliche Betreuung ist eine vom Gericht angeordnete Maßnahme, die volljährigen Personen zur Seite gestellt wird, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können (§ 1814 BGB). Ziel ist es, notwendige Unterstützung zu leisten – rechtlich klar geregelt, persönlich angepasst und mit größtmöglicher Wahrung der Selbstbestimmung.

Die Betreuung ersetzt keine eigene Entscheidungskraft, sondern sichert diese ab, wo sie gefährdet ist. Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird durch das Betreuungsgericht genau festgelegt – pauschale „Vollbetreuungen“ sind unzulässig.

Ein rechtlicher Betreuer handelt nur in den gerichtlich bestimmten Aufgabenkreisen, zum Beispiel in finanziellen, gesundheitlichen oder wohnbezogenen Angelegenheiten. Die Geschäftsfähigkeit bleibt grundsätzlich erhalten – nur bei einem zusätzlichen Einwilligungsvorbehalt (§ 1825 BGB) ist eine Mitwirkung des Betreuers zwingend.

Bücherstapel mit Richterhammer und Waage im Sonnenlicht.

Drei zentrale Aspekte der rechtlichen Betreuung

  • Gesetzlich geregelt

    Rechtsgrundlage ist § 1814 BGB. Eine Betreuung darf nur dann angeordnet werden, wenn keine anderen Hilfen – insbesondere keine Vorsorgevollmacht – ausreichen.

  • Individuell zugeschnitten

    Die Betreuung wird exakt auf die Lebenslage der betroffenen Person abgestimmt. Das Gericht legt die Aufgabenkreise passgenau fest.

  • Selbstbestimmung im Fokus

    Die betreute Person bleibt – soweit möglich – handlungsfähig. Wünsche, Vorstellungen und der mutmaßliche Wille stehen bei allen Entscheidungen im Mittelpunkt.

Wann ist eine rechtliche Betreuung sinnvoll?

Eine Betreuung wird nur dann eingerichtet, wenn andere Unterstützungsformen – etwa durch Angehörige, soziale Dienste oder Vollmachten – nicht ausreichen. Sie kommt beispielsweise infrage bei Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung, wenn die betroffene Person ihre rechtlichen, gesundheitlichen oder finanziellen Angelegenheiten nicht mehr eigenständig wahrnehmen kann.

Die Entscheidung über die Einrichtung trifft ausschließlich das Betreuungsgericht – stets auf Grundlage eines medizinischen Gutachtens und nach persönlicher Anhörung der betroffenen Person. Ziel ist eine klare, bedarfsgerechte Unterstützung – nicht mehr, aber auch nicht weniger.