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Verfahren·5 Min. Lesezeit·

Die persönliche Anhörung beim Betreuungsgericht

Vor jeder Bestellung hört die Richterin oder der Richter die betroffene Person persönlich an (§ 278 FamFG) – meist zu Hause oder in der Einrichtung. Ein Überblick über Ablauf, Rechte und Vorbereitung.

Die persönliche Anhörung ist Kernstück des Verfahrens. Sie sichert, dass das Gericht sich ein eigenes Bild macht und Wünsche der betroffenen Person unmittelbar berücksichtigt.

Ablauf

  • Termin meist im häuslichen Umfeld oder in der Klinik – nicht im Gerichtssaal.
  • Anwesend sind in der Regel Richter:in, ggf. Verfahrenspfleger:in (§ 276 FamFG) und ein Vorschlagskandidat als Betreuer:in.
  • Es geht um die Lebenssituation, Hilfsbedarf, Wünsche zur Person des Betreuers und zu den Aufgabenbereichen.

Rechte der betroffenen Person

  • Ablehnung einer bestimmten Person als Betreuer:in (§ 1816 Abs. 2 BGB).
  • Hinzuziehung einer Vertrauensperson.
  • Akteneinsicht und rechtliches Gehör.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 22.5.2025.
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