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Verfahren·4 Min. Lesezeit·

Die Betreuungsbehörde – Vermittlung, Beratung, Vorprüfung

Die Betreuungsbehörden der Landkreise und Städte beraten, vermitteln Vollmachten, prüfen andere Hilfen vor und schlagen geeignete Betreuer:innen vor (§§ 8, 11 BtOG).

Bevor das Gericht entscheidet, prüft die Betreuungsbehörde, ob eine Betreuung überhaupt erforderlich ist oder andere Hilfen ausreichen. Sie ist auch erste Anlaufstelle bei Fragen zur Vorsorge.

  • Beglaubigung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung (gebührenfrei).
  • Vermittlung ehrenamtlicher Betreuer:innen.
  • Beratung Angehöriger und Betroffener.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 14.8.2024.
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