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Grundlagen·4 Min. Lesezeit·

Betreuungsvereine – Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer:innen

Betreuungsvereine nach § 14 BtOG begleiten ehrenamtliche Betreuer:innen mit Beratung, Fortbildung und Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall.

Wer ehrenamtlich für einen Angehörigen betreut, steht nicht allein. Anerkannte Betreuungsvereine bieten kostenfreie Einführung, regelmäßige Treffen und juristische Erstberatung.

  • Querschnittsarbeit: Werbung und Schulung ehrenamtlicher Betreuer:innen.
  • Beratung in schwierigen Fällen (z. B. Heimentscheidungen, Vermögensanlage).
  • Vertretung bei Verhinderung des ehrenamtlichen Betreuers.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 28.7.2024.
Kontakt

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In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen zur rechtlichen Betreuung, zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

+49 2622 9075572
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Luisenstraße 15, 56170 Bendorf
Postanschrift
Scanbox 20810, Ehrenbergstraße 16a, 10245 Berlin
Telefonzeiten: Dienstag und Donnerstag, 11:00 – 15:00 Uhr (persönlich)

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