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Grundlagen·4 Min. Lesezeit·
Betreuungsvereine – Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer:innen
Betreuungsvereine nach § 14 BtOG begleiten ehrenamtliche Betreuer:innen mit Beratung, Fortbildung und Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall.
Wer ehrenamtlich für einen Angehörigen betreut, steht nicht allein. Anerkannte Betreuungsvereine bieten kostenfreie Einführung, regelmäßige Treffen und juristische Erstberatung.
- ▪Querschnittsarbeit: Werbung und Schulung ehrenamtlicher Betreuer:innen.
- ▪Beratung in schwierigen Fällen (z. B. Heimentscheidungen, Vermögensanlage).
- ▪Vertretung bei Verhinderung des ehrenamtlichen Betreuers.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 28.7.2024.