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Grundlagen·4 Min. Lesezeit·

Ehrenamtliche Betreuung oder Berufsbetreuer – wann ist was sinnvoll?

Das Gesetz bevorzugt ehrenamtliche Betreuung durch Familie und Bekannte (§ 1816 Abs. 5 BGB). Berufliche Betreuung wird bestellt, wenn keine geeignete ehrenamtliche Person zur Verfügung steht oder die Aufgabe besondere Sachkunde verlangt.

Etwa die Hälfte aller Betreuungen in Deutschland wird ehrenamtlich geführt – vorwiegend von Angehörigen. Ehrenamtliche Betreuer haben Anspruch auf eine Aufwandspauschale (derzeit 425 €/Jahr) und auf Beratung durch Betreuungsvereine.

Wann ein Berufsbetreuer?

  • Komplexe Vermögens-, Sozialleistungs- oder Erbangelegenheiten.
  • Konflikte innerhalb der Familie.
  • Keine geeignete ehrenamtliche Person verfügbar.
  • Hohe zeitliche Belastung – Berufsbetreuer arbeiten hauptberuflich, mit Bürostruktur und Vertretung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 8.7.2025.
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