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Vorsorge·4 Min. Lesezeit·
Kontovollmacht und Bankgeschäfte – worauf zu achten ist
Banken verlangen oft eigene Vollmachtsformulare. Eine wirksame Vorsorgevollmacht muss Vermögenssorge ausdrücklich umfassen – und idealerweise notariell beglaubigt sein.
In der Praxis lehnen viele Banken privatschriftliche Vollmachten ab oder akzeptieren sie nur eingeschränkt. Eine notarielle Beurkundung oder eine bankeigene Konto- und Depotvollmacht zu Lebzeiten schafft Sicherheit.
- ▪Ergänzend zur Vorsorgevollmacht: Konto- und Depotvollmacht bei der Hausbank ausfüllen.
- ▪Für Online-Banking gesonderte Freischaltung beantragen.
- ▪Vollmacht über den Tod hinaus regelt Erbfälle und vermeidet Sperrungen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 18.9.2024.