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Verfahren·4 Min. Lesezeit·

Was kostet ein Betreuungsverfahren?

Gerichtskosten richten sich nach dem Vermögen der betreuten Person (KostO/GNotKG). Mittellose zahlen nichts – darüber hinaus fallen jährliche Gebühren an.

Die Verfahrenskosten beim Betreuungsgericht sind moderat und einkommens-/vermögensabhängig gestaffelt. Bei Mittellosigkeit übernimmt die Staatskasse Verfahren und Betreuervergütung.

  • Jahresgebühr abhängig vom Reinvermögen über dem Freibetrag (25.000 €).
  • Sachverständigengutachten zählen zu den Verfahrenskosten.
  • Betreuervergütung nach VBVG (Pauschalen).
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 10.7.2024.
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