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Verfahren·4 Min. Lesezeit·
Was kostet ein Betreuungsverfahren?
Gerichtskosten richten sich nach dem Vermögen der betreuten Person (KostO/GNotKG). Mittellose zahlen nichts – darüber hinaus fallen jährliche Gebühren an.
Die Verfahrenskosten beim Betreuungsgericht sind moderat und einkommens-/vermögensabhängig gestaffelt. Bei Mittellosigkeit übernimmt die Staatskasse Verfahren und Betreuervergütung.
- ▪Jahresgebühr abhängig vom Reinvermögen über dem Freibetrag (25.000 €).
- ▪Sachverständigengutachten zählen zu den Verfahrenskosten.
- ▪Betreuervergütung nach VBVG (Pauschalen).
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 10.7.2024.