← Ratgeber
Grundlagen·4 Min. Lesezeit·
Schwerbehindertenausweis – Nachteilsausgleiche nutzen
Ab einem Grad der Behinderung von 50 stehen erhebliche Nachteilsausgleiche zu: Steuerfreibetrag, Mehrurlaub, vergünstigte Mobilität.
Der Schwerbehindertenausweis wird beim Versorgungsamt beantragt. Merkzeichen wie G, aG, B, H, RF oder Bl schalten zusätzliche Vergünstigungen frei.
- ▪Steuerfreibetrag nach § 33b EStG.
- ▪Unentgeltliche Beförderung im ÖPNV bei Merkzeichen G/aG/H/Bl.
- ▪Sonderparkberechtigung bei aG.
- ▪Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 9.1.2025.