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Grundlagen·4 Min. Lesezeit·

Schwerbehindertenausweis – Nachteilsausgleiche nutzen

Ab einem Grad der Behinderung von 50 stehen erhebliche Nachteilsausgleiche zu: Steuerfreibetrag, Mehrurlaub, vergünstigte Mobilität.

Der Schwerbehindertenausweis wird beim Versorgungsamt beantragt. Merkzeichen wie G, aG, B, H, RF oder Bl schalten zusätzliche Vergünstigungen frei.

  • Steuerfreibetrag nach § 33b EStG.
  • Unentgeltliche Beförderung im ÖPNV bei Merkzeichen G/aG/H/Bl.
  • Sonderparkberechtigung bei aG.
  • Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 9.1.2025.
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