Vergütung von Berufsbetreuern – wer zahlt was?
Berufliche Betreuung wird nach festen Stundenpauschalen aus dem Vermögensbetreuungsgesetz (VBVG) vergütet – je nach Wohnsituation und Vermögenslage durch die Staatskasse oder die betreute Person.
Die Vergütung beruflicher Betreuer regelt das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG). Die Höhe richtet sich nach drei Kriterien: Wohnsituation (eigene Häuslichkeit oder Einrichtung), Dauer der Betreuung und Sachkunde des Betreuers.
Mittellos oder vermögend?
Liegt das Vermögen unterhalb der Schongrenze (derzeit 10.000 €, § 90 SGB XII), gilt die betreute Person als mittellos. Die Vergütung trägt dann die Staatskasse. Oberhalb der Grenze zahlt die betreute Person selbst.
Transparenz
Die Vergütung wird vierteljährlich beim Betreuungsgericht beantragt und festgesetzt. Sie ist gesetzlich pauschaliert – Einzelabrechnungen erfolgen nicht.