← Ratgeber
Vorsorge·4 Min. Lesezeit·

Vorsorge für junge Erwachsene – warum nicht erst mit 70?

Unfall, schwere Krankheit, Koma – Vorsorge ist keine Altersfrage. Ab dem 18. Geburtstag sind Eltern nicht mehr automatisch vertretungsberechtigt.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die elterliche Sorge. Eltern können ohne Vollmacht nicht über Behandlungen ihrer erwachsenen Kinder entscheiden.

  • Einfache Vorsorgevollmacht für Eltern oder Geschwister erstellen.
  • Patientenverfügung für lebensverlängernde Maßnahmen klären.
  • Im Zentralen Vorsorgeregister eintragen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 22.6.2024.
Kontakt

Sprechen wir über Ihre Situation.

In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen zur rechtlichen Betreuung, zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

+49 2622 9075572
info@thomanek-betreuung.de
Büroanschrift
Luisenstraße 15, 56170 Bendorf
Postanschrift
Scanbox 20810, Ehrenbergstraße 16a, 10245 Berlin
Telefonzeiten: Dienstag und Donnerstag, 11:00 – 15:00 Uhr (persönlich)

Nachricht senden

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage zu. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.