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Vorsorge·4 Min. Lesezeit·
Vorsorge für junge Erwachsene – warum nicht erst mit 70?
Unfall, schwere Krankheit, Koma – Vorsorge ist keine Altersfrage. Ab dem 18. Geburtstag sind Eltern nicht mehr automatisch vertretungsberechtigt.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die elterliche Sorge. Eltern können ohne Vollmacht nicht über Behandlungen ihrer erwachsenen Kinder entscheiden.
- ▪Einfache Vorsorgevollmacht für Eltern oder Geschwister erstellen.
- ▪Patientenverfügung für lebensverlängernde Maßnahmen klären.
- ▪Im Zentralen Vorsorgeregister eintragen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 22.6.2024.