← Ratgeber
Verfahren·5 Min. Lesezeit·
Wohnungsauflösung – Genehmigungspflicht und Vorgehen
Die Kündigung des bisherigen Wohnraums bedarf nach § 1833 BGB der gerichtlichen Genehmigung. Sie ist nur zulässig, wenn eine Rückkehr realistisch ausgeschlossen ist.
Die eigene Wohnung ist mehr als ein Mietverhältnis – sie ist Identität, Sicherheit, Erinnerung. Eine Auflösung ist deshalb der letzte Schritt, nicht der erste.
Ablauf
- ▪Klärung der Prognose: Rückkehr aus der Klinik / Reha möglich?
- ▪Anhörung der betreuten Person (soweit möglich) und der Angehörigen.
- ▪Antrag auf gerichtliche Genehmigung mit ärztlicher Stellungnahme.
- ▪Erst nach Genehmigung Kündigung, Räumung, Verwertung – immer dokumentiert.
Persönliche Gegenstände werden geordnet erfasst, wertvolle Stücke verwahrt, sentimentale Erinnerungen mitgenommen. Pietät ist Pflicht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: 25.3.2025.