Rechtliche Betreuung nach §§ 1814 ff. BGB – Verlässlich. Klar. Gesetzlich.

Willkommen beim Betreuungsbüro Thomanek – Ihr Partner für gesetzliche Betreuung im Kreis Mayen-Koblenz und im Rhein-Lahn-Kreis.

Wir vertreten volljährige Menschen, die aufgrund psychischer Erkrankung oder körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen auf rechtliche Unterstützung angewiesen sind.

Unser Fokus: Rechte wahren, Selbstbestimmung fördern und rechtssichere Entscheidungen ermöglichen – stets im Rahmen der gerichtlich festgelegten Aufgabenkreise. Vertrauen, Transparenz und Verbindlichkeit prägen unsere Arbeit in allen betreuungsrelevanten Lebensbereichen.

Statue der Justitia mit Waage und Augenbinde.
  • Rechtssichere Betreuung

    Wir handeln nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1814 ff. BGB) – mit Sorgfalt, Dokumentationspflicht und regelmäßiger gerichtlicher Kontrolle.

  • Klare Strukturen & Kommunikation

    Unsere Arbeitsweise ist nachvollziehbar, gut organisiert und offen für Ihre Fragen. Angehörige, Behörden und soziale Dienste binden wir konstruktiv ein.

  • Individuelle Lösungen

    Keine Betreuung gleicht der anderen. Jeder Auftrag wird bedarfsgerecht ausgestaltet – mit dem Ziel, Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.

Unsere HaltungFachlich fundiert. Menschlich engagiert.

Professionell & rechtssicher

Wir arbeiten auf Basis klarer gesetzlicher Vorgaben, orientieren uns an aktuellen Entwicklungen im Betreuungsrecht und erfüllen unsere Berichtspflichten gewissenhaft. Als Berufsbetreuer tragen wir eine hohe Verantwortung – gegenüber der betreuten Person, dem Gericht und allen Beteiligten.

  • Fundierte Fachkenntnisse

  • Strukturierte Kommunikation

  • Vollständige Dokumentation

  • Verlässliche Zusammenarbeit mit Behörden

Respektvoll & individuell

Jede betreute Person ist einzigartig – mit eigener Biografie, Wünschen und Grenzen. Unsere Aufgabe ist es, zuzuhören, zu beraten, zu vertreten – aber niemals zu bevormunden. Wir handeln mit Respekt vor dem Menschen, nicht nur im Sinne des Gesetzes.

  • Begegnung auf Augenhöhe

  • Förderung von Selbstbestimmung

  • Schutz von Rechten und Interessen

  • Klar definierte Unterstützung – nicht mehr, nicht weniger